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Personal & Führung
Elektronische AU: Was tun Sie?

eAU kommt zum 1. Januar 2023 – Sind Sie vorbereitet?

Zum 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Pflicht. Unternehmen müssen sich vorbereiten.

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CSS AG Künzell
Presse – 02. Mrz 2023

Stevan Lutz wird neuer CFO der CSS AG

Der Start-up-Experte verstärkt künftig das CSS-Führungsteam und wird die Umsetzung der Wachstumspläne maßgeblich vorantreiben.

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Zwei Notenooks auf einem Tisch
Rechnungswesen & Finanzen – 09. Jan 2023

Computer und Software abschreiben

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 hatten die Finanzbehörden die bis dato dreijährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware dauerhaft und unabhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf nur noch ein Jahr festgelegt.

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Geldscheine auf Unterlage
Rechnungswesen & Finanzen – 09. Jan 2023

Verlängerung bei den Investitionsabzugsbeträgen

Seit Jahren profitieren kleine und mittlere Unternehmen von der steuerlichen Förderung anstehender Investitionen. Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden die Reinvestitionsfristen im Sommer erneut verlängert. Schlechte Nachrichten gibt es allerdings auch.

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CSS AG Künzell
Presse – 09. Dez 2022

CSS Gruppe erwirbt Softwarespezialist evidanza GmbH

Akquisition erweitert bisherigen CSS-Fokus um die Themen Business Intelligence, Unternehmensplanung sowie Corporate Performance Management.

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Kalendereintrag "Abgabe"
Rechnungswesen & Finanzen – 02. Dez 2022

Zusammenfassende Meldung muss abgegeben werden

Seit Einführung des EU-Binnenmarktes müssen innergemeinschaftliche Warenlieferungen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gemeldet werden.

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Ordner mit Gewerbesteuer
Rechnungswesen & Finanzen – 30. Nov 2022

Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Nach dem Gewerbesteuergesetz (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) werden dem nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelten Gewinn die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder hinzugerechnet, selbst wenn diese im Eigentum eines anderen stehen.

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Verena Quell - Leitung Marketing
Verena Quell
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