eGECKO HR Software für reibungslose Personalarbeit
Wissenswertes zu HR Software
Was ist eine HR Software?
Eine HR-Software ist eine digitale Anwendung, die Unternehmen bei der Verwaltung von Mitarbeiterdaten unterstützt. Dazu gehören alle Informationen über die Mitarbeiter, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Gehalt, Urlaubssaldo, Anwesenheitsliste, Leistungsbewertungen usw. Ziel ist es, die Prozesse im Personalwesen zu optimieren und effizienter zu gestalten.
Wie unterstützt eine HR Software Ihr Unternehmen?
Eine HR Software digitalisiert sämtliche Prozesse Ihres Personalwesens, sodass Sie zeitraubende Routinearbeiten nicht mehr manuell erledigen müssen. Durch die dadurch entstandene Zeitersparnis arbeiten Sie effizienter und können sich auf wichtige Personalarbeit fokussieren.
Welche Bereiche sollte eine HR Software abdecken?
Bei der Auswahl von HR Tools bieten sich generell zwei Ansatzpunkte: zum einen den Best-of-Breed-Ansatz oder die All-in-One-Lösung. Manche Unternehmen bevorzugen mit dem Best-of-Breed-Ansatz einzelne HR Tools verschiedener Anbieter. Dadurch versprechen sie sich, eine Lösung zu erhalten, die exakt zu Ihren Anforderungen passt und sich einfacher skalieren lässt. Allerdings kann dieser Ansatz zu Problemen führen, beispielsweise im Stammdaten- und Rechtemanagement, das in der Regel pro eingesetztem Tool vorgenommen werden muss.
Auch die Abrechnung der verschiedenen Anbieter läuft separat, was zu undurchsichtigen Vertragssituationen führen kann. Sollten die Tools miteinander über Schnittstellen verknüpft sein, bergen Systemanktualisierungen und Updates jedoch die größte Problematik. Es kann nämlich nicht garantiert werden, dass vorhandene Schnittstellen mit neuen Software-Versionen funktionstüchtig bleiben.
Wir empfehlen daher den Einsatz einer HR-Software als 360-Grad-Lösung, frei von Schnittstellen und Medienbrüchen, die alle Anwenderbedürfnisse nahtlos mit einem durchgängigen Rechte- und Stammdatenkonzept abbildet. Mit eGECKO bieten wir eine vollintegrierte HR Software, die Lohn & Gehalt, Personalmanagement und digitale Personalakte, Zeiterfassung, Bewerbermanagement und viele weitere modulare Funktionen vereinigt. Mit eGECKO ist es kein Problem, den gesamten Mitarbeiter-Lebenszyklus abzubilden – von der Bewerbung bis zum Renteneintritt.
Wie kann eine HR Software beim Thema Fachkräftemangel behilflich sein?
Der Fachkräftemangel ist heute eine der größten Herausforderungen für Unternehmen. Aus diesem Grund setzen Personalabteilungen bei der Suche nach neuen Talenten zunehmend auf Technologie. Durch die damit verbundene Prozessoptimierung fallen zeitintensive Routineaufgaben weg – somit laufen Ihre Prozesse schneller und reibungsloser ab.
Sowohl mit optimierten Prozessen im Recruiting und Bewerbermanagement als auch im Skill- und Seminarmanagement können Sie Talente – entweder extern oder intern – schneller finden. Außerdem steigert sich die Effizienz Ihrer Prozesse. Dies wiederum hat zum Beispiel positive Auswirkungen auf Ihre Employer Brand – folglich werden sich Bewerber eher für Sie entscheiden.
Welche Vorteile haben Mitarbeiter durch eine HR Software?
Mitarbeiter profitieren beim Einsatz der HR Software von zahlreichen Vorteilen. Vom Abruf der Verdienstnachweise, über die Änderung von Stammdaten, bis hin zur Personalakte können alle Prozesse von den Mitarbeitern selbst digital gesteuert werden. Ebenso können sie ihre An- und Abwesenheiten über mobile Endgeräte oder Terminal selbst erfassen und Urlaube digital managen.
Außerdem haben Mitarbeiter etwa die Möglichkeit, ihr Reisemanagement selbst zu verwalten – vom Antrag, über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung ihrer Reisekosten. Zudem ist es den Mitarbeitern möglich, ihre Kompetenzen einzutragen und sich selbst im Skill- und Seminarmanagement zu Schulungen einzubuchen.
Wie wird der Datenschutz innerhalb einer HR Software gewahrt?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Eine HR-Software muss sich in allen Belangen DSGVO-konform gestalten. Sämtliche softwarerelevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz müssen umgesetzt sein – Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).