FAQs zu Finanzbuchhaltungssoftware
Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung?
Die Buchhaltung ist für die Dokumentation und Analyse sämtlicher Geschäftsfälle eines Unternehmens verantwortlich. Darunter fallen alle Vorgänge, die Einfluss auf das Unternehmensvermögen besitzen. Neben der Lohn-, der Debitoren- und Kreditoren sowie der Bilanz- und Anlagenbuchhaltung ist auch die Finanzbuchhaltung – kurz FiBu genannt – ein Teilbereich der Buchhaltung. Die Finanzbuchhaltung ist für die Bilanzierung sowie die Erstellung der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zuständig.
Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?
Gemäß der Buchführungspflicht in § 238 des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist jedes Unternehmen und jede Person, die in Deutschland unternehmerisch tätig ist, zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Wie detailliert die Buchführung erfolgen muss, hängt jedoch von der Unternehmensform und der Unternehmensgröße ab.
Nicht buchführungspflichtig
Unternehmen und Gewerbetreibende, die pro Geschäftsjahr weniger als 600.000 Euro Umsatz oder weniger als 60.000 Euro Gewinn erwirtschaften, sind im Sinne der doppelten Buchführung nicht buchführungspflichtig. Gleiches gilt für Kleinunternehmer sowie Selbstständige und freiberuflich Tätige, die diese Einkommensgrenze unterschreiten. Für sie gilt die Pflicht der einfachen Buchführung, wodurch sie Einnahmebelege und Ausgaben geordnet aufbewahren müssen. Zur Ermittlung von Gewinnen nutzen sie die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Buchführungspflichtig
Größere Unternehmen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese ist aufwendiger und wird meist von internen Experten abgebildet oder an externe Finanzbuchhalter und Steuerberater ausgelagert. Zu den zur doppelten Buchführung verpflichteten Unternehmen zählen:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Gewerbetreibende mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro pro Jahr
- Gewerbetreibende mit einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr
Was ist FiBu-Software?
Software für Finanzbuchhaltung wird auch als FiBu-Software bezeichnet. FiBu-Software wird für die digitale Abbildung der Finanzbuchführung und zur Optimierung von Unternehmensprozessen genutzt. FiBu-Software wie eGECKO führt zu mehr Transparenz und verbessert den digitalen Datenaustausch sowohl zu internen als auch zu externen Beteiligten. Sie trägt dadurch dazu bei, die Finanzbuchhaltung deutlich zu erleichtern.
Worauf muss ich bei der Auswahl einer FiBu-Software achten?
Eine digitale FiBu-Software sollte Unternehmen eine möglichst effiziente Bearbeitung aller Geschäftsfälle ermöglichen, Routinearbeiten verschlanken und dadurch die Ressourcen der Buchhaltung schonen. Bei der Auswahl einer Software für Finanzbuchhaltung sollten Sie darauf achten, dass diese sowohl die wesentlichen Anforderungen der Finanzbuchhaltung als auch individuelle Bedürfnisse abbilden kann. Wesentliche Funktionen sind unter anderem:
- Zahlungsverkehr
- Verwaltung offener Posten
- Reporting
- Mahnwesen inklusive Mahnstufen
- Direct Banking
- Automatisierte Kontierung
- Umfassende Auswertungsmöglichkeiten
Warum eGECKO Finanzbuchhaltung?
Der große Vorteil von eGECKO liegt in der zentralen Datenhaltung und den damit verbundenen durchgängig digitalen Prozessen. Insbesondere größere mittelständische Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern profitieren von dieser 100%igen Integration. Jeder Beteiligte arbeitet stets mit den aktuellen Daten, ohne Schnittstellenabfragen und Medienbrüche in Kauf nehmen zu müssen.
Das Beste an eGECKO: Diese Integration geht über die Finanzbuchhaltung hinaus. Auch Controlling, Personalwesen und ausgewählte operative Prozesse wie CRM, Projektcontrolling und Seminarmanagement können vollintegriert in eGECKO abgebildet werden, wodurch eGECKO als kaufmännische ERP Branchenlösung einsetzbar ist.