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Doppelte Buchführung: das sollten Unternehmen wissen
14:46

Kernaussagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die doppelte Buchführung ist das Standardverfahren für professionelle Buchhaltung. Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst – einmal im Soll und einmal im Haben – und dadurch automatisch kontrolliert.
  • Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für Kapitalgesellschaften und größere Gewerbebetriebe. Ab einem Jahresumsatz von über 800.000 € oder einem Gewinn über 80.000 € greift die Buchführungspflicht laut AO/HGB.
  • Im Vergleich zur EÜR bietet die doppelte Buchführung deutlich mehr Transparenz. Sie bildet Vermögen, Schulden und Erfolgsgrößen vollständig ab und ermöglicht detaillierte Analysen.
  • Buchungssätze folgen dem Prinzip „Soll an Haben“. Dabei werden mindestens zwei Konten mit dem gleichen Betrag bebucht – je nach Kontenart im Soll oder Haben.
  • Moderne Softwarelösungen automatisieren Buchung und Auswertung. Dadurch wird die doppelte Buchführung auch für kleinere Unternehmen praktikabel und zur Basis fundierter Entscheidungen.

Was ist die doppelte Buchführung? Das Kernprinzip einfach erklärt

Die doppelte Buchführung, oft auch als Doppik abgekürzt, ist eine Methode der Buchhaltung, bei der jeder einzelne Geschäftsvorfall – von der klassischen Papierrechnung bis zum digitalen Bankdatensatz im Format Camt (Cash Management) – immer zweifach erfasst wird. Das System, das bereits im 15. Jahrhundert durch den italienischen Mathematiker Luca Pacioli beschrieben wurde, betrachtet jeden Vorgang von zwei Seiten: Es erfasst nicht nur die Veränderung von Vermögen oder Schulden, sondern auch deren Ursache in Form von Aufwendungen oder Erträgen.

Das fundamentale Prinzip dahinter ist das von Soll und Haben. Jede Buchung erfolgt mittels eines Buchungssatzes, der immer mindestens ein Konto auf der Soll Seite und ein Konto auf der Haben Seite anspricht. Der Betrag, der auf der einen Seite gebucht wird, muss exakt dem Betrag auf der anderen Seite entsprechen.

Dieser Mechanismus sorgt für eine der größten Stärken dieser Art der Buchführung: eine automatische, systemimmanente Kontrolle. Da die Summe aller Soll-Buchungen stets der Summe aller Haben-Buchungen entsprechen muss, können Fehler schnell identifiziert werden. Diese präzise und geschlossene Erfassung aller Geschäftsvorgänge macht die doppelte Buchführung zur weltweiten Grundlage für eine verlässliche Finanzbuchhaltung und die Erstellung von Bilanzen.

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Nicht jeder Unternehmer in Deutschland muss seine Finanzen nach den Regeln der doppelten Buchführung ordnen. Die entscheidende Frage ist, ob eine gesetzliche Buchführungspflicht besteht. Diese wird vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Grundsätzlich lässt sich die Verpflichtung an folgenden Kriterien festmachen:

  • Nach Rechtsform: Alle im Handelsregister eingetragenen Kaufleute und alle Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, UG) sind ausnahmslos zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn.
  • Nach Tätigkeit: Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen der Buchführungspflicht, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten.
  • Nach Gewinn und Umsatz: Gewerbetreibende und Einzelunternehmer, die nicht bereits nach Rechtsform verpflichtet sind, müssen dann eine doppelte Buchführung einrichten, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Durch das Wachstumschancengesetz wurden diese Grenzen angehoben: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen – und somit auch für 2025 – ist dies der Fall, wenn der Umsatz mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn mehr als 80.000 Euro pro Geschäftsjahr beträgt. Stellt das Finanzamt fest, dass eine dieser neuen Grenzen überschritten wurde, teilt es dem Unternehmen die Buchführungspflicht für die folgenden Wirtschaftsjahre mit.

Unternehmer, die diese Kriterien nicht erfüllen (z. B. Freiberufler oder Kleingewerbetreibende), können ihren Gewinn stattdessen mit der einfacheren Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln.

Der entscheidende Unterschied: Doppelte Buchführung vs. EÜR

Für viele Unternehmer, insbesondere Freiberufler und Kleingewerbetreibende, stellt sich die Frage nach der richtigen Art der Gewinnermittlung. Die zentrale Alternative zur umfassenden doppelten Buchführung (Doppik) ist hier die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Bei dieser vereinfachten Methode werden am Ende des Jahres lediglich die Summe aller Betriebsausgaben von der Summe aller Betriebseinnahmen abgezogen. Sie basiert auf dem reinen Geldfluss (dem Zufluss-Abfluss-Prinzip) und ist dadurch wesentlich unkomplizierter.

Doch wo genau liegen die Unterschiede und welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus? Die folgende Übersicht stellt die beiden Systeme gegenüber:
Grafik_Doppelte Buchführung

Die Wahl hängt also nicht nur von der gesetzlichen Pflicht, sondern auch vom Informationsbedarf des Unternehmers ab. Während die EÜR für viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende ausreicht, bietet nur die doppelte Buchführung die Datentiefe für eine professionelle Finanzplanung und -analyse.

So funktioniert die doppelte Buchführung in der Praxis

Die doppelte Buchführung folgt einem klaren, immer wiederkehrenden Prozess, der sicherstellt, dass alle Geschäftsvorfälle systematisch und korrekt erfasst werden. Dieser Prozess lässt sich in drei grundlegende Schritte unterteilen: das Verständnis der Kontenarten, die Bildung des Buchungssatzes und die eigentliche Verbuchung des Geschäftsvorfalls.

Die Kontenarten: Bestandskosten und Erfolgskonten

Jede Buchung findet auf sogenannten Konten statt, die man sich wie thematische Sammelbehälter vorstellen kann. Diese Konten werden in zwei Hauptkategorien unterteilt:
  1. Bestandskonten: Diese Konten bilden das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens ab und sind die Grundlage für die Bilanz. Sie werden weiter unterteilt in:

    Aktivkonten: Sie stehen auf der linken Seite der Bilanz (Aktiva) und zeigen, wofür das Kapital des Unternehmens verwendet wurde (z. B. Fuhrpark, Bankguthaben, Kasse, Forderungen).

     

    Passivkonten: Sie stehen auf der rechten Seite der Bilanz (Passiva) und zeigen, woher das Kapital stammt (z. B. Eigenkapital, Darlehen, Verbindlichkeiten).
  2. Erfolgskonten: Diese Konten erfassen alle Vorgänge, die den Gewinn oder Verlust des Unternehmens beeinflussen. Sie fließen am Ende des Geschäftsjahres in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein. Sie werden ebenfalls unterteilt in:

    Aufwandskonten: Hier werden alle wertmindernden Vorgänge erfasst (z. B. Mietzahlungen, Gehälter, Materialeinkauf).

    Ertragskonten: Hier werden alle werterhöhenden Vorgänge erfasst (z. B. Umsatzerlöse, Zinseinnahmen).

Die Visualisierung dieser Konten erfolgt oft mithilfe von T-Konten, die eine linke „Soll“-Seite und eine rechte „Haben“-Seite haben.

Der Buchungssatz: Die „Sprache“ der Buchhaltung

Jeder einzelne Geschäftsvorfall wird durch einen Buchungssatz verarbeitet. Dieser ist die zentrale Anweisung an die Buchhaltung und folgt immer demselben Schema:

Soll an Haben [Betrag]

Das bedeutet: Der Betrag wird auf dem zuerst genannten Konto im Soll (links) und auf dem zweitgenannten Konto im Haben (rechts) gebucht. Welche Kontenart im Soll oder Haben zu- oder abnimmt, hängt von festen Regeln ab. Als einfache Eselsbrücke gilt oft: Aktivkonten und Aufwandskonten mehren sich im Soll, während Passivkonten und Ertragskonten sich im Haben mehren.

Ein praktisches Beispiel: Ein Geschäftsvorfall wird verbucht

Machen wir es konkret. Szenario: Ein Unternehmen kauft Büromaterial im Wert von 200 € (netto) auf Rechnung.

1. Analyse des Geschäftsvorfalls: Welche Konten sind betroffen?
  • Der Kauf von Büromaterial stellt einen Aufwand dar. Das Konto „Bürobedarf“ (ein Aufwandskonto) ist betroffen.
  • Da die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, hat das Unternehmen eine Schuld gegenüber dem Lieferanten. Das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ (ein Passivkonto) ist ebenfalls betroffen.
2. Soll- und Haben-Buchung bestimmen:
  • Aufwendungen (wie Bürobedarf) nehmen im Soll zu.
  • Verbindlichkeiten (Schulden) nehmen im Haben zu.

3. Buchungssatz bilden: Der korrekte Buchungssatz lautet also: Bürobedarf 200 € an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 200 €

Wird diese Rechnung später per Banküberweisung bezahlt, liefert der elektronische Kontoauszug – oft im Format camt.053 Beispiel – die notwendigen Informationen für die Verbuchung. Der Buchungssatz lautet dann: Verbindlichkeiten aus L. u. L. 200 € an Bank 200 €

Hierbei nehmen die Schulden ab (Buchung im Soll) und das Bankguthaben (ein Aktivkonto) nimmt ebenfalls ab (Buchung im Haben). Nach diesem Prinzip wird jeder einzelne Geschäftsvorgang in den Büchern erfasst.

Vorteile Doppelte Buchführung

FAZIT

Warum die doppelte Buchführung mehr als eine Pflicht ist

Die doppelte Buchführung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist die entscheidende Grundlage für eine professionelle Unternehmenssteuerung, da sie als einzige Methode tiefe Einblicke in die Vermögens- und Ertragslage liefert. Moderne, integrierte Software nimmt diesem mächtigen System seine Komplexität. Sie automatisiert die Buchungsprozesse und schafft so wertvolle Freiräume für strategische, datengestützte Entscheidungen.

 
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter der doppelten Buchführung versteht man ein System der Buchhaltung, bei dem jeder Geschäftsvorfall in gleicher Höhe auf mindestens zwei Konten erfasst wird. Eine Buchung erfolgt dabei immer im Soll eines Kontos und im Haben eines Gegenkontos.

Der Hauptunterschied liegt im Informationsgehalt: Während die einfache Buchführung (EÜR) nur Einnahmen und Ausgaben erfasst, bildet die doppelte Buchführung zusätzlich das gesamte Vermögen und die Schulden des Unternehmens in der Bilanz ab und liefert so ein vollständiges Bild der finanziellen Lage.

Die Grundregel der doppelten Buchführung lautet „Soll an Haben“. Sie besagt, dass jeder Geschäftsvorfall immer mit dem gleichen Betrag auf einer Soll-Seite und einer Haben-Seite von mindestens zwei verschiedenen Konten gebucht werden muss.

Üblicherweise unterscheidet man drei Hauptarten: die doppelte Buchführung (Doppik), die für die meisten Unternehmen gilt, die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Freiberufler und Kleingewerbetreibende sowie die Kameralistik, die vor allem in der öffentlichen Verwaltung angewendet wird.

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