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Lohnbuchhaltung im Unternehmen

Erfassen, Abrechnen und Buchen

Als Lohnbuchhaltung wird ein spezielles Teilgebiet der Unter­nehmens­buch­haltung bezeichnet, das sich mit dem Erfassen, dem Abrechnung und dem Buchen der Arbeits­entgelte befasst. Neben der Erstellung der Gehalts- und Lohn­abrechnung sowie Abwicklung von Gehältern und Löhnen im Unter­nehmen befasst sich die Lohn­buch­haltung mit weiteren Aufgaben, wie zum Beispiel:

  • Pflege der Mitarbeiter­stammdaten
  • Führung der Lohnkonten
  • Meldung und Erstellung der Buchungs­belege für die Lohn­steuer und Sozial­versicherungsbeiträge

Die Lohn- und Gehalts­buchhaltung erfüllt die Pflicht des Arbeit­gebers zur Erstellung monatlicher Entgelt­abrechnungen für alle seine Mitarbeiter.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Lohnbuchhaltung?

Die wesentlichen rechtlichen Grund­lagen sind in folgenden Ver­ordnungen geregelt:

Gewerbeordnung (GewO)

Hier ist im § 108 verankert, dass Arbeit­nehmer Anspruch auf die Bescheinigung ihres Ent­gelts erhalten müssen.

Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)

In dieser Verordnung werden die Bestand­teile, die eine Lohn- und Gehalts­abrechnung obligatorisch be­inhalten muss, beschrieben.

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)

Die in dieser Verordnung beschriebenen Kriterien geben Unter­nehmen dazu Orientierung, wie sie Lohn­konten zu führen haben und welche Informationen sie dort erfassen und pflegen müssen.

Lohn und Gehalt - was sind die Unterschiede?

Diese Begriffe werden oft genug synonym verwendet, doch es gibt erhebliche Unter­schiede, die in der Lohn- und Gehalts­buch­haltung beachtet werden müssen:

Lohn

Berechnungsschema: Arbeitsstunden x Stundenlohn = Bruttolohn - Sozialabgaben, Steuern, sonstige Abzüge = Nettolohn

Als Lohn wird eine Entlohnungs­form bezeichnet, die regelmäßig vom jeweiligen Stunden­lohn und der geleisteten Arbeits­zeit abhängt. Aus diesem Grund kommt auch der Begriff Zeitlohn zum Einsatz. Arbeit­geber und Arbeit­nehmer vereinbaren demnach einen bestimmten Stunden­lohn, der mit den geleisteten Arbeits­stunden multipliziert wird, um den Brutto­lohn als Ergebnis zu erhalten. Von diesem werden wiederum die Abgaben wie Lohn­steuern, Sozial­abgaben und bei Bedarf andere Abzüge abgeführt.

Aus diesem Berechnungs­schema folgt, dass der monatliche Verdienst in Abhängig­keit von der unterschiedlichen Anzahl an Arbeits­tagen und daraus folgend auch Arbeits­stunden schwanken kann. Alternativ können aber auch umgesetzte Stück­zahlen als Berechnungs­grund­lage genutzt werden. Darüber hinaus kommen eventuell Zu­schläge zum Tragen, wie beispielsweise Akkord­prämien, die Vergütung von Über­stunden und/oder Zulagen für Wochen­end-, Feiertags- und Nacht­arbeit.

Lohn wird in der Regel an Beschäftigte in der Produktion bezahlt.

Gehalt

Berechnungsschema: Bruttogehalt - Sozialabgaben, Steuern, sonstige Abzüge = Nettogehalt

Die Gehaltsbuch­haltung ist im Vergleich deutlich einfacher, denn das Gehalt bleibt immer gleich - und wird somit un­ab­hängig von der Anzahl der Arbeits­tage bzw. Arbeits­stunden ausgezahlt. Dafür werden meist eventuell geleistete Über­stunden auch nicht vergütet, sondern auf einem Zeit­konto gut­geschrieben. Vom zwischen Arbeit­nehmer und Arbeit­geber vereinbarten Brutto­gehalt werden ebenfalls Lohn­steuern, Sozial­abgaben und sonstige Abzüge abgeführt, sodass das Netto­gehalt zur Aus­zahlung kommt.

Gehälter werden meist im kauf­männischen Bereich, in der Administration und an Ingenieure u. ä. bezahlt.

Aufgaben der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Der allgemein als Lohnbuch­haltung bezeichnete Bereich umfasst selbstverständlich auch die Gehalts­buch­haltung. Doch die Aufgaben gehen deutlich weiter:

Führen der Lohnkonten und Personalstammdaten

Die Lohnkonten umfassen einerseits die Personen­stamm­daten, andererseits aber auch andere Informationen wie allgemeine Besteuerungs­merkmale und die Bescheinigung für den Abzug der Lohn­steuer. Die Mitarbeiter der Lohn- und Gehalts­buch­haltung müssen darüber hinaus weitere Daten aufzeichnen, wie zum Beispiel

  • Zeitraum und Datum der Lohn­zahlung sowie
  • Arbeits­lohn und dessen Zusammen­setzung.

Genaue Anleitung gibt § 4 der Lohnsteuer-Durch­führungs­verordnung (LStDV). Der jährliche Abschluss der Lohn­konten erfolgt zum Ende eines Geschäfts­jahres. Diese Daten müssen an die Agentur für Arbeit, die Sozial­versicherungs­träger und die Statistikämter gemeldet werden.

An- und Abmeldungen sowie gesetzliche Meldepflichten der Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung hat gesetzliche Melde­pflichten zu erfüllen, wie zum Beispiel:

  • die Anmeldung zur Lohnsteuer
  • die Beitragsnachweise für die Krankenkassen
  • die Meldungen nach DEÜV

DEÜV - dabei handelt es sich um die Daten­erfassungs- und Über­mittlungs­verordnung, die die Daten­erfassung und -über­mittlung an die Sozial­versicherungs­träger regelt. Diese Daten sind wichtig, damit Kranken- und Pflege­kassen, aber auch Renten- und Arbeits­losen­versicherung ihre Arbeit korrekt erledigen können. Die Verpflichtung der Arbeit­nehmer zur Meldung nach DEÜV dient dazu, die An­sprüche der Arbeit­nehmer gegen die Sozial­versicherungs­träger abzusichern.

Auf dieser Daten­grund­lage überweist die Lohn­buch­haltung die Abzüge an die Finanz­ämter und die Sozial­versicherungs­träger. Sobald ein Arbeit­nehmer aus­scheidet, über­nimmt die Lohn- und Gehalts­buchhaltung die Abmeldung - in der Regel zum jeweiligen Monats­ende.

Erstellung der Abrechnung

Eine weitere Aufgabe der Lohnbuch­haltung ist die Abrechnungs­erstellung: Die ermittelten Gesamt­bezüge inklusive aller Abzüge fließt einerseits in die Lohn­konten ein, andererseits in die Entgelt­abrechnungen, die die Arbeit­nehmer erhalten.

Belegerstellung für Finanzbuchhaltung

Damit die Nettolöhne und -gehälter auch auf den Konten der Beschäftigten ankommen, benötigt die Finanz­buch­haltung entsprechende Buchungs­belege von der Lohn- und Gehalts­buchhaltung.

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der Lohnbuchhaltung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs­fristen richten sich nach der Art der Unterlagen:

  • sechs Jahre - Lohnkonten und sämtliche für die Lohn- und Gehalts­abrechnungen relevanten Bescheinigungen und Belege
  • zehn Jahre - für den Jahres­abschluss relevante Dokumente wie Buchungs­belege und Lohnjournale

Grundsätzlich sollten sämtliche Daten der Lohn- und Gehalts­buchhaltung digital gespeichert werden - und zwar so, dass sie jederzeit während der Auf­bewahrungs­frist gelesen werden können. Das Aus­drucken auf Papier ist demnach gar nicht not­wendig, zumal es ohnehin eine Verpflichtung zur digitalen Führung für bestimmte Unter­lagen in diesem Bereich gibt.

Wichtig: Werden derartige personen­bezogene Daten nicht mehr benötigt, sieht die DSGVO vor, dass die betroffenen Personen einen An­spruch auf Löschung haben. Gängig ist eine Karenz­zeit nach Ablauf der Auf­bewahrungs­frist, um die Daten daten­schutz­konform zu bereinigen.

Wer darf die Lohnbuchhaltung erledigen?

Um der großen Verantwortung, die die Lohn­buch­haltung über­nimmt, Rechnung tragen zu können, dürfen nur bestimmte Personen diese Arbeiten erledigen. Diese sollten

  • eine kaufmännische oder eine steuer- und wirtschafts­beratende Aus­bildung erfolgreich ab­geschlossen oder eine adäquate Vor­bildung nach­weisen können und
  • wenigstens drei Jahre mit wenigstens 16 Wochen­stunden praktische Er­fahrungen auf diesem Gebiet erworben haben.

Dabei gilt eine Vorbildung als gleich­wertig, wenn Beschäftigte bei­spiels­weise eine dreijährige Aus­bildung zum Finanz­anwärter oder genossen­schaftlichen Verbands­prüfer mit einer Prüfung zum Steuer­inspektor beendet haben. Personen, die eine höhere Qualifikation wie eine bestandene Prüfung zum Bilanz­buch­halter oder ein abgeschlossenes wirtschafts­wissen­schaftliches Studium absolviert haben, sind geprüften Fach- und Kauf­manns­gehilfen gleich­gestellt. Im Zweifels­fall gibt das zuständige Finanz­amt zu den beruflichen Voraus­setzungen Auskunft.

Die Kosten einer Lohnbuchhaltung - lohnt sich die interne im Vergleich zur externen Lohnbuchhaltung?

Unternehmen können einerseits selbst eine Fach­kraft für die Lohn- und Gehalts­buch­haltung beschäftigen oder diese Leistungen an einen spezialisierten externen Dienst­leister outsourcen. Natur­gemäß hängt es von der Größe des Unter­nehmens und der Anzahl der abzu­rechnenden Beschäftigten ab, welche Variante sich unter dem Strich besser rechnet. Für die einfache externe Lohn­buch­haltung sind folgende Kosten einzuplanen:

  • Grundpreis je Arbeitnehmer - von 15 und 20 Euro netto monatlich
  • Anlegen und Führen des Lohn­kontos je Mit­arbeiter - von ,50 bis 5 Euro netto monatlich
  • An- und Abmeldungen je Mit­arbeiter - rund 10 Euro netto pauschal
  • Software-Kosten - von 1,50 bis 3 Euro netto je Lohn­abrechnung

Bei zehn Beschäftigten müsste ein Unter­nehmen also mit Kosten für eine externe Lohn­buch­haltung rechnen, die sich monatlich zwischen 190 und 300 Euro netto bewegen. Die Ge­bühren für ein professionelles Lohn­abrechnungs­programm dürften niedriger sein.

Es gibt allerdings weitere Aspekte, die bei dieser Ent­scheidung eine Rolle spielen sollten:

Interne Lohnbuchhaltung

Verfügt ein Unter­nehmen über die personelle Kapazität, lässt sich die Lohn­buch­haltung von einem kompetenten Mit­arbeiter und/oder mit Hilfe einer professionellen Soft­ware erledigen. Hierbei ist zu beachten, dass Mitarbeiter durch Urlaubsanspruch oder Krankheit ausfallen können. Unter­nehmen müssen also Ab­wägungen treffen, denn den Steuer­berater mit der Lohn- und Gehalts­abrechnung zu beauf­tragen, ist noch kostenintensiver.

Externe Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die vergleichsweise niedrigen Preise lassen sich umsetzen, weil externe Lohn­büros über eine enorme Expertise verfügen und aus­schließlich mit diesem Thema befasst sind. Für Unter­nehmen bedeutet das, dass die gebuchte Dienst­leistung in jedem Fall hoch­wertig erledigt wird - die Haftung bleibt jedoch beim Arbeit­geber. Im Ver­gleich zum Steuer­berater sind externe Lohn­buch­halter in der Regel preis­günstiger. Aller­dings werden interne Daten von einem Dritten verarbeitet - auch dieser Aspekt will gut über­legt sein.

Was versteht man unter vorbereitender Lohnbuchhaltung?

Die Auslagerung der Lohn- und Gehalts­buch­haltung heißt jedoch nicht, dass das Unter­nehmen damit keine Arbeit mehr hätte: Sämtliche relevanten Daten und Dokumente müssen gesammelt und bearbeitet werden, um sie abschließend dem Lohn­büro zuführen zu können. Das kann also bedeuten, dass auch Personal­stamm­daten anzulegen und zu ändern, Stunden­zettel zu führen, Arbeits­zeiten zu erfassen, Fehl­zeiten zu dokumentieren und fehlende Unter­lagen zu besorgen sind. Aus­gesprochen wichtig ist die reibungs­lose und pünktliche Daten­über­mittlung an den Dienst­leister - sonst kann dieser seine wichtige Arbeit nicht erledigen.

Welche Betriebsprüfungen werden im Lohnbereich durchgeführt?

Folgende Schwerpunkte können Gegen­stand einer Betriebs­prüfung sein:

Sozialversicherungsprüfung durch den Rentenversicherungsträger

Gegenstand dieser Prüfungen sind die Meldungen und die ab­geführten Bei­träge zu den ver­schiedenen Sozialversicherungen.

Lohnsteuer- und Lohnaußenprüfung durch das Finanzamt

In diesem Fall wird die korrekte Ein­behaltung und Über­weisung der Lohn­steuer überprüft.

Betriebsprüfung Unfallversicherung durch den Rentenversicherungsträger

Diese Prüfung befasst sich mit der Anmeldung, Beitrags­berechnung und -über­weisung zur gesetzlichen Unfall­versicherung.

Umsatzsteuersonderprüfung durch das Finanzamt

Schwerpunkt dieser Sonder­prüfung ist die korrekte Gewährung geld­werter Vorteile und Sach­zuwendungen.

Konsequenzen bei inkorrekter Lohnbuchhaltung

Fehler in der Lohnbuchhaltung ziehen vielfältige Konse­quenzen nach sich: Einer­seits erhalten Mit­arbeiter eventuell falsche Aus­zahlungen, die innerhalb von drei Monaten korrigiert werden müssen - mit enormem Auf­wand. Anderer­seits kann es zu Frist­über­schreitungen kommen, die vor allem vom Finanz­amt mit Geld- und im Wieder­holungs­fall sogar mit Frei­heits­strafen geahndet wird. Sollte eine Betriebs­prüfung bei den Berechnungen Fehler entdecken, werden Beträge geschätzt und Buß­gelder verhängt - und das wird für Unter­nehmen in der Regel teuer.

Fazit: Die Lohnbuchhaltung

Große Verantwortung intelligent meistern

Die Lohn- und Gehalts­buch­haltung ist ein wesentlicher Bestand­teil eines Unter­nehmens - und zwar sowohl im internen Rechnungs­wesen als auch im Bereich HR. Umso wichtiger ist es, die ver­antwortungs­vollen Auf­gaben kompetent und intelligent zu lösen. Ob dabei ein externer Dienst­leister die optimale Lösung oder das Unter­nehmen eigen­ständig agiert, hängt immer von den konkreten Voraus­setzungen ab. Fakt ist jedoch, dass eine professionelle Lohn­abrechnungs­software effektiv unter­stützt: Die Abrechnung erfolgt dann weit­gehend auto­matisiert, sodass sinnvolle Prozesse etabliert werden können und das Fehler­risiko gesenkt wird. Angesichts der drastischen Konse­quenzen fehler­hafter Abrechnung liegt dies im Interesse des Unternehmens.