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Definition

­­Was ist ein Arbeitszeitkonto genau?

Das Arbeitszeitkonto (AzK) dient dem Arbeitgeber einerseits zur Ein­haltung gesetzlicher Vor­schriften, andererseits als Grund­lage für flexible Arbeits­zeit­modelle: Sobald Beschäftigte nicht täglich die verein­barten Arbeits­stunden absolvieren, sondern mal mehr und mal weniger leisten, müssen diese erfasst werden. Nur so funktioniert der spätere Aus­gleich der Fehl- oder auch Über­stunden. Sollte ein Stunden­konto ins Minus rutschen, wissen alle Beteiligten ganz genau, wie viele Stunden der Betroffene zum Aus­gleich an zusätzlicher Arbeit absolvieren muss.

Zu den gesetzlichen Vorschriften: Bis zum Mai 2019 waren Unter­nehmen laut Arbeits­zeit­gesetz nur dazu ver­pflichtet, die Arbeit an Sonn- und Feier­tagen sowie geleistete Über­stunden zu erfassen. Das ist jedoch kaum möglich, wenn die Arbeits­zeit nicht grund­sätzlich dokumentiert wird. Nicht zuletzt deswegen urteilte der Europäische Gerichts­hof (EuGH) im Jahr 2019 erstmals zum Thema Arbeits­zeit­erfassung und Schutz der Arbeit­nehmer. Bis zur Bestätigung des Bundes­arbeits­gerichtes (BAG), dass sämtliche Unter­nehmen die Pflicht, ein Arbeits­zeit­konto zu führen, zu erfüllen haben, vergingen fast drei Jahre. Im Dezember 2022 lag dann die Konkretisierung der Um­setzung der Arbeits­zeit­erfassung vor, die im Wesentlichen folgende Punkte be­inhaltet:

  • Die Arbeit­geber sind verpflichtet, folgende Punkte aufzu­zeichnen: Beginn, Dauer und Ende der Arbeit, Pausen­zeiten sowie Überstunden.
  • Sie haben jedoch die Möglich­keit, diese Ver­pflichtung an die Beschäftigten weiter­zugeben, sofern die korrekte Arbeits­zeiter­fassung sicher­gestellt wird.
  • Die Auf­zeichnung kann sowohl analog als auch digital erfolgen, sofern das System definierte Kriterien erfüllt.
  • Die Arbeitszeiter­fassung betrifft dem Grundsatz nach alle Beschäftigten, aller­dings entfällt bei Führungs­kräften in der Regel der Ausgleichs­anspruch für geleistete Überstunden.

Das Thema Arbeitszeitkonto ist durchaus komplex, da hier nicht nur das Arbeits­zeit­gesetz, sondern auch die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) beachtet werden muss.

Das Arbeitszeitkonto

­Diese Arten gibt es

In folgenden Formen kann ein Stundenkonto verwendet werden:

  • Kurzzeitkonten Kurzzeitkonten sind die gängige Art, in der ein Arbeitszeit­konto verwendet wird - mit folgenden Spezifikationen:
    • Gleitzeitkonto Unternehmen definieren eine Kern­arbeitszeit mit Anwesenheits­pflicht für die Arbeit­nehmer, die die restliche Arbeits­zeit jedoch individuell gestalten können. Zur Abrechnung werden die Daten genau erfasst.
    • Überstundenkonto Die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeits­stunden auf einem solchen Arbeits­konto erlaubt die exakte Abrechnung der Über­stunden, die dann entweder als Freizeit oder finanziell aus­geglichen werden können.
    • Jahresarbeitszeitkonten Eine weitere Möglichkeit, mit einem Zeit­konto die Arbeit exakt abzu­rechnen, kommt zum Einsatz, wenn lediglich die Wochen­arbeits­stunden festgelegt, diese aber von den Beschäftigten nach eigenem Ermessen absolviert werden können. Mit einem Jahres­arbeits­zeitkonto ist die Abrechnung dann ebenso möglich wie in Unter­nehmen mit schwankender Auftrags­lage und Produktions­auslastung. In jedem Fall sollte klar vereinbart werden, innerhalb welchen Zeit­raums die Beschäftigten die aufgelaufenen Fehl- oder Über­stunden ausgleichen müssen.
  • Langzeitkonten oder auch Lebensarbeitszeitkonto Auf einem solchen Arbeitskonto können Beschäftigte zusätzliche Arbeits­stunden für einen bestimmten Zweck ansammeln. Dabei kann es sich um eine längere berufliche Aus­zeit handeln, aber auch um die Eltern­zeit oder einen früheren Ausstieg aus dem aktiven Berufs­leben. Die Details für eine solche Regelung werden vertraglich zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer vereinbart.
  • Wertguthabenkonto bzw. Zeitwertkonto Dieses Zeitkonto für Arbeit sieht vor, dass für angesammelte zusätzliche Arbeits­stunden ein finanzieller Aus­gleich gut­ge­schrieben wird. Der so angesparte Betrag kann dann für ver­einbarte Leistungen abgerufen werden, wie zum Beispiel zum Auf­stocken der gesetzlichen Rente.

Arbeitszeitkonto

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

  • Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es den Beschäftigten, sich ihre Arbeits­zeit individuell zu gestalten.
  • Auch der Arbeitgeber profitiert von der größeren Flexibilität, mit denen er saisonale oder anders bedingte Schwank­ungen der Auftrags­lage leichter aus­gleichen kann. So können Entlassungen ebenso vermieden werden wir Neuein­stellungen, wenn Beschäftigte ein Gut­haben auf dem Arbeits­zeit­konto aufbauen und das später wieder ausgleichen können.
  • Damit trägt ein Arbeits­zeit­konto durchaus zur Zufrieden­heit der Beschäftigten bei und steigert die Motivation, da sie eine bessere Kontrolle über die Belastungen haben und dieser gezielt entgegen­wirken können.
  • Beruf und Familie lassen sich mit einem Arbeits­zeit­konto leichter vereinbaren, wenn Beschäftigte ihre Arbeits­zeit an ihre privaten Pflichten anpassen, aber auch Pflege­leistungen oder die Eltern­zeit individuell gestalten können.

Nach­teile:

  • höherer Verwaltungs­aufwand - entweder beim Arbeit­geber oder beim Arbeit­nehmer
  • Vorteile lediglich auf Arbeit­geber­seite, wenn Unter­nehmen Beschäftigte Über­stunden ohne adäquaten Aus­gleich leisten lassen
  • Nachteile für Beschäftigte, wenn Arbeitgeber diese zwingen, Über­stunden anzu­sammeln oder entsprechende Guthaben aufzu­brauchen oder auszahlen zu lassen - das reduziert Renten und/oder Abfindungen
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen, da ein Arbeits­zeit­konto unter Ein­haltung verschiedener Vor­gaben und Regeln zu führen sind

Wichtig

­­Arbeitszeitkonto korrekt führen

Es gibt verschiedene Wege, die Unternehmen nutzen können, um die Arbeitszeit ihrer Mit­arbeiter korrekt zu erfassen - konkrete Vor­schriften gibt es zu diesem Punkt nicht:

  1. Niederschrift: Die Beschäftigten notieren hand­schriftlich Arbeits­beginn, Arbeits­ende und die Pausen­zeiten. Vor allem in der Bau­branche oder in der Projekt­arbeit halten sich die traditionellen Stunden­zettel nach wie vor hartnäckig.
  2. Excel-Anwendung: Ins­besondere kleine Firmen nutzen Excel-Tabellen zur Arbeits­zeit­erfassung. Aller­dings sind diese an­fällig für Manipulations­versuche - und zwar von beiden Seiten - sowie Eingabe­fehler, außerdem lassen sich die Ein­tragungen nur schwer kontrollieren.
  3. Stempeluhr: Sie werden noch genutzt, sind aber kaum zukunfts­fähig - längst gibt es sinn­volle digitale Alternativen.
  4. Stationäres System zur Zeit­erfassung: Ein solches System erlaubt es den Be­schäftigten, sich an einem Terminal im Unter­nehmen an- und abzu­melden - per Finger­abdruck, Chip, Karte oder auch Smartphone-App.
  5. Digital am Smartphone oder Desktop: Das Arbeits­zeit­konto lässt sich in diesem Fall per App oder Maus­klick füllen - inklusive An- und Abmelden und Erfassung der Pausen­zeiten. Damit erweist sich diese Möglich­keit als optimales Instrument, sobald Telearbeit oder Home­office realisiert werden.

Wichtig: Unternehmen müssen - unabhängig vom gewählten Umsetzungs­weg - sicher­stellen, dass die Arbeits­zeiten tatsächlich und vor allem exakt erfasst werden.

Arbeitszeitkonto

Vorsicht bei Kündigung

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, spielt natürlich auch das Arbeits­zeitkonto, das eventuell ein Gut­haben oder ein Minus aufweist, eine wichtige Rolle. Die Hand­habung sollte im Arbeits­vertrag oder der Betriebs­verein­barung detailliert geregelt sein, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Arbeitszeitguthaben Grundsätzlich haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, im Laufe der Zeit ange­sammelte Arbeits­zeit­gut­haben finanziell oder mit Freizeit vor Ende des Beschäftigungs­ver­hält­nisses ausgeglichen zu bekommen. Sofern dies vereinbart ist und nicht betrieblichen Interessen entge­gen­steht, sollte dies auch umgesetzt werden.

Minus auf dem Arbeitszeitkonto Weist das Arbeitszeitkonto hingegen ein Minus auf, wenn der Arbeits­vertrag ausläuft, gelten die Minus­stunden de facto als Gehalts­vor­schuss. Und der kann vom Unter­nehmen verrechnet werden, sofern die Minus­stunden vom Beschäftigten zu verantworten sind.

Fazit: Das Arbeitszeitkonto

Das Arbeitszeitkonto als Instrument der Arbeitszeiterfassung

Die Gesetze sind hier ganz klar: Unternehmen respektive die Arbeit­nehmer sind dazu ver­pflichtet, die geleistete Arbeits­zeit exakt zu erfassen und ein Arbeits­zeit­konto zu führen. Dieses kann unter­schiedlich ge­staltet werden, wobei komplexe Regelungen und Vor­gaben des Arbeits­rechts und des Daten­schutzes einzu­halten sind. Darüber hinaus sollte ein Arbeits­zeit­konto fair gestaltet und transparent sein, sodass sich alle Beteiligten auf eine rechts­konforme Ab­wicklung einigen können. So lassen sich Probleme und Konflikte von vornherein vermeiden. Sinn­voll ist es, für die Arbeits­zeit­erfassung und -verwaltung spezielle digitale Tools ein­zu­setzen, die nicht nur den Auf­wand reduzieren, sondern auch das Fehler­risiko. Insbesondere bei flexiblen Arbeits­zeit­modellen wie Home­office oder Tele­arbeit ist eine solche Lösung ohnehin unumgänglich.