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IFRS 18: Neue Regeln ab 2027 – Änderungen im Überblick

Geschrieben von CSS AG | Oct 7, 2025 3:41:11 PM
 

IFRS 18: Neue Vorgaben für die GuV

Herzstück von IFRS 18 ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sie erhält künftig eine einheitliche Struktur mit klar definierten Kategorien und verpflichtenden Zwischensummen. Was bislang Unternehmen individuell gliedern konnten, wird nun verbindlich geregelt.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Erträge und Aufwendungen erscheinen transparenter, weil sie fest zugeordnet werden müssen.
  • Das operative Ergebnis wird deutlich sichtbarer, da es als Pflicht-Zwischensumme auszuweisen ist.
  • Investoren können Ergebnisse besser vergleichen, CFOs haben weniger Spielraum für individuelle Überschriften.

Für Finanzabteilungen ist die GuV damit der Prüfstein, ob die eigene Software flexibel genug ist, um neue Kategorien und Rückrechnungen ohne Umwege in Excel abzubilden.

Was der neue Standard verändert

und warum es weitreichender ist als gedacht

Neue Kategorien und Subtotals

Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 schreibt künftig fünf Kategorien für Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung vor:

  • Operating (operatives Geschäft)
  • Investing (Investitionstätigkeit)
  • Financing (Finanzierungstätigkeit)
  • Taxes (Ertragsteuern)
  • Discontinued Operations (aufgegebene Geschäftsbereiche)

Zusätzlich werden zwei verbindliche Zwischenergebnisse (Subtotals) eingeführt:

  • Operating Profit (operatives Ergebnis)
  • Profit before Financing and Income Taxes (Ergebnis vor Finanzierung und Steuern)

Bislang konnten Unternehmen diese Zwischenergebnisse frei definieren oder sogar ganz weglassen. Mit IFRS 18 sind sie verpflichtend, wodurch die Vergleichbarkeit von Abschlüssen deutlich steigt.

Management Performance Measures (MPMs)

Management Performance Measures (MPMs) sind vom Unternehmen selbst entwickelte Kennzahlen, die zusätzliche Einblicke in die Geschäftsentwicklung geben sollen. Dazu gehören etwa Kennzahlen wie „Adjusted EBIT“, also das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern, bereinigt um Sondereffekte, oder „EBITDA“, der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

Diese Kennzahlen bleiben auch unter IFRS 18 wichtig, müssen aber künftig im Anhang offengelegt, eindeutig definiert und mit den offiziellen IFRS-Zahlen abgeglichen werden. Damit entwickeln sich MPMs von reinen internen Steuerungsgrößen zu prüfungsrelevanten Bestandteilen des Abschlusses.

Aggregation, Disaggregation und Labeling

Sammelbegriffe wie „Sonstiges“ werden künftig stark eingeschränkt. Aggregation bedeutet das Zusammenfassen ähnlicher Posten, ist aber nur noch zulässig, wenn die Aussagekraft erhalten bleibt. Gleichzeitig verlangt IFRS 18 eine stärkere Disaggregation, also die detaillierte Aufschlüsselung von Positionen, sobald sie für Investoren oder Prüfer wichtig sind.

Ein weiterer Punkt ist das Labeling. Posten müssen klar und aussagekräftig benannt werden. Vage Überschriften oder unscharfe Sammelpositionen sollen vermieden werden, damit die Gewinn- und Verlustrechnung für Abschlussadressaten besser nachvollziehbar wird.

Rückwirkende Anwendung

Die neuen Vorgaben gelten ab 2027, müssen aber retrospektiv angewandt werden. Das bedeutet: Auch Vorjahreszahlen sind nach dem neuen Aufbau darzustellen. Das zwingt Unternehmen dazu, auch bestehende Datenmodelle zu überarbeiten.

Mehr Klarheit, mehr Aufwand: Was IFRS 18 für Unternehmen bedeutet

Die Anforderungen von IFRS 18 wirken auf den ersten Blick wie formale Änderungen. In der Praxis greifen sie jedoch tief in IT, Prozesse und Reportingstrukturen ein und stellen Unternehmen vor konkrete Herausforderungen:

  • Systemanpassungen
    Unternehmen müssen ihre Systeme so gestalten, dass Erträge und Aufwendungen flexibel den neuen Kategorien von IFRS 18 zugeordnet werden können. Bisher individuell definierte Strukturen reichen künftig nicht mehr aus. Ohne entsprechende Anpassungen drohen aufwendige Nacharbeiten und fehleranfällige Übergangslösungen.
  • Abschlussprozesse
    Restatements, also nachträgliche Anpassungen oder Neubewertungen bereits veröffentlichter Abschlüsse, und Reconciliations, die Abstimmung zwischen verschiedenen Zahlenwerken (z. B. IFRS-Zahlen und internen Management-Kennzahlen), müssen künftig automatisiert möglich sein. Geschieht das nicht, steigen Zeitaufwand und Risiko erheblich, da manuelle Abstimmungen unzuverlässig und schwer nachprüfbar sind.
  • Kennzahlensteuerung
    CFOs müssen sicherstellen, dass intern genutzte Kennzahlen – die sogenannten Management Performance Measures (MPMs) wie EBITDA oder Adjusted EBIT – transparent dokumentiert und prüfungssicher dargestellt werden. IFRS 18 macht diese Kennzahlen zu prüfungsrelevanten Bestandteilen des Abschlusses. Wer hier keine klare Steuerung hat, riskiert Diskussionen mit Prüfern und Investoren.
  • Risikomanagement
    Prüfer werden künftig sehr genau darauf achten, ob die Vorgaben zu Aggregation (Zusammenfassung ähnlicher Posten), Disaggregation (detaillierte Aufschlüsselung wichtiger Positionen) und Labeling (klare, eindeutige Bezeichnungen) eingehalten werden. Unscharfe Sammelposten wie „Sonstiges“ sind nur noch stark eingeschränkt erlaubt.

Damit wird deutlich: IFRS 18 zwingt Unternehmen, nicht nur die Rechnungslegung, sondern auch ihre gesamte Daten- und Prozesslandschaft kritisch zu überprüfen.

IFRS 18 im Vergleich zu HGB und US-GAAP

Die nach Handelsgesetzbuch (HGB) erstellten Jahresabschlüsse in Deutschland sind traditionell stärker auf Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip ausgerichtet. Sie sollen in erster Linie sicherstellen, dass Vermögen nicht zu optimistisch ausgewiesen wird und Gläubiger geschützt sind.

Die IFRS verfolgen einen anderen Ansatz: Sie betonen den Informationswert für Investoren. Abschlüsse nach IFRS sollen ein möglichst realistisches und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vermitteln.

In den USA gelten die US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles). Diese sind ebenfalls investorenorientiert, aber deutlich detailreicher und stärker regelbasiert als die IFRS.

Mit IFRS 18 rücken die internationalen Standards ein Stück näher an die Strenge der US-GAAP heran. Für Unternehmen bedeutet das: weniger individuelle Spielräume, mehr einheitliche und verbindliche Vorgaben.

Praxisbeispiel

Ein internationaler Mittelständler testete IFRS 18 frühzeitig. Mit dem bestehenden System war die Umsetzung nur durch umfangreiche Excel-Nacharbeiten möglich und somit fehleranfällig und zeitaufwendig.

Nach der Einführung einer flexiblen Reporting-Lösung konnten Kategorien und Subtotals automatisch abgebildet werden. Das Ergebnis:

  • 30 % kürzere Abschlussdauer
  • Deutlich weniger Prüfungsanmerkungen
  • Mehr Transparenz gegenüber Investoren

Das Beispiel zeigt: IFRS 18 ist nicht nur eine regulatorische Hürde, sondern auch eine Chance, Reportingprozesse effizienter und transparenter zu gestalten.

Handlungsempfehlungen

Jetzt auf IFRS 18 vorbereiten

  • Gap-Analyse starten: Welche Unterschiede bestehen zwischen aktuellem Reporting und den Anforderungen?
  • Systeme prüfen: Kann die eingesetzte Software die Klassifikationen und Subtotals des neuen Standards abbilden?
  • Pilotabschluss durchführen: Testen Sie die neuen Regeln im Vorfeld, um Schwachstellen zu erkennen.
  • MPMs definieren: Frühzeitig festlegen, welche Kennzahlen offengelegt werden.
  • Abstimmung mit Prüfern: Je eher, desto weniger Überraschungen im Abschlussprozess.