Die Einnahmen Überschuss Rechnung ist ein einfaches Verfahren zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns – geregelt in § 4 Abs. 3 EStG. Anstatt eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen, genügt es bei der EÜR, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Der daraus resultierende Überschuss gilt als Gewinn.
Diese Methode richtet sich insbesondere an kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht buchführungspflichtig sind. Der Gewinn aus der EÜR bildet die Grundlage für die jährliche Einkommensteuererklärung und muss gemeinsam mit dieser beim Finanzamt eingereicht werden.
Seit 2010 profitieren kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler von einer vereinfachten Buchführung in Form der EÜR.
Freiberufler dürfen ihren Gewinn grundsätzlich immer nach den Regeln der EÜR ermitteln – unabhängig von Umsatz oder Gewinnhöhe (vgl. § 4 Abs. 3 EStG).
Gewerbliche Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (z. B. Einzelunternehmer), können ebenfalls die EÜR anwenden, sofern sie bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Diese betragen laut § 141 Abs. 1 Abgabenordnung (AO):
Umsatz: höchstens 800.000 Euro im Kalenderjahr
Gewinn: höchstens 80.000 Euro im Kalenderjahr
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) sowie Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind (z. B. OHG, KG), sind kraft Rechtsform zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 238 HGB i. V. m. § 140 AO) und dürfen keine EÜR verwenden.
Die EÜR gilt als weniger komplex als die Bilanzierung: Es reicht aus, die betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenüberzustellen. Eine aufwendige Buchführung, Inventur und Bilanz sind dabei nicht erforderlich.
Um die Einnahmen Überschuss Rechnung beim Finanzamt einzureichen, muss das amtliche Formular verwendet werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist eine formlose Abgabe – wie sie früher bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € zulässig war – nicht mehr erlaubt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Die EÜR ist verpflichtend elektronisch über das ELSTER-Portal oder eine entsprechende Software einzureichen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 EStDV).
Das standardisierte Formular bietet jedoch auch Vorteile: Rückfragen des Finanzamts zu bestimmten Ausgabenposten können durch die strukturierte Aufgliederung vermieden werden. Zudem hilft die klare Gliederung von Einnahmen und Ausgaben, Verluste oder geringe Gewinne frühzeitig zu erkennen.
Auch bei Nutzung der EÜR sind Unternehmer verpflichtet, ihre Belege und Aufzeichnungen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO).
Die Gewinnermittlung nach Einnahmen Überschuss Rechnung kann auch ohne Steuerberater erfolgen. Wer auf diese Hilfe verzichtet, sollte allerdings auf eine zuverlässige Buchhaltungs- und Steuersoftware zurückgreifen. Mit der passenden Software behält man die Einnahmen und Ausgaben tagesaktuell im Blick und kann die EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Mit nur wenigen Klicks lässt sich eine rechtssichere EÜR erstellen, die am Jahresende zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Viele moderne Buchhaltungsprogramme haben eine EÜR-Funktion bereits integriert und ermöglichen die elektronische Übermittlung über die offizielle ELSTER-Schnittstelle. Es ist daher empfehlenswert, direkt mit einer Softwarelösung zu arbeiten, die eine EÜR sowie weitere steuerrelevante Funktionen umfasst. Sollten Ihre Umsätze im Laufe der Zeit steigen, bieten viele Programme auch eine Erweiterung zur Bilanzierung an.
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist zudem wichtig: Das Finanzamt verlangt im Laufe des Jahres regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen – diese müssen elektronisch über ELSTER übermittelt werden (§ 18 Abs. 1 UStG).
Bei der Auswahl eines Buchhaltungsprogramms mit integrierter EÜR-Software sollte darauf geachtet werden, dass das Programm eine Schnittstelle zum ELSTER-Online-System besitzt. Über diese Schnittstelle werden die Daten automatisch an die korrekten Stellen übermittelt und können problemlos an das Finanzamt gesendet werden.
Über das ELSTER-Modul sind folgende Steuererklärungen und Meldungen online möglich:
Das Buchhaltungsprogramm von eGECKO ermöglicht eine einfache Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und verfügt über eine ELSTER-Schnittstelle, sodass die Daten online und formgerecht an das Finanzamt übermittelt werden können. Ein weiterer Vorteil von eGECKO ist, dass alle Funktionen in einer Software gebündelt sind und kein Wechsel zu einem anderen Programm notwendig ist.
Gerade wenn ein Unternehmen wächst und die zulässigen Höchstgrenzen für die EÜR überschritten werden, ist es sinnvoll, frühzeitig mit eGECKO zu arbeiten. Überzeugen Sie sich selbst von den weiteren Vorteilen dieser Buchhaltungssoftware.