Das BMF gibt darin neue Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme aus. Von den Veränderungen betroffen sind nicht nur die Art und Weise der Rechnungserfassung und -aufbewahrung, sondern auch die Maschinenlesbarkeit und Prüfspur der steuerlich relevanten Geschäftsdaten.
Was bedeutet das konkret? Und wie lässt sich der Übergang zu einer GoBD-konformen Buchführung erfolgreich vollziehen? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die neuen Vorgaben und zeigt auf, welche Schritte Unternehmen ergreifen sollten, um die gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen und Prüfungsrisiken zu vermeiden.
Zum 1.Januar 2025 trat in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft. Seitdem müssen Rechnungen zwischen Geschäftspartnern elektronisch versendet werden, unabhängig vom Rechnungsbetrag. (Während für die Ausstellung Übergangsregelungen getroffen wurden, bestehen für den Empfang keine Ausnahmen.) Das Ziel der Maßnahme war es, die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr zu erhöhen und die elektronische Nachvollziehbarkeit von steuerlich relevanten Geschäftsdaten zu garantieren. Mit der Veröffentlichung der neuen GoBD-Änderungen durch das BMF am 14.Juli 2025 werden wichtige Anpassungen vorgenommen, die auch die Anforderungen an die digitale Buchführung und die Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten betreffen.
Für Unternehmen ist dies bedeutend, da die Anforderungen der GoBD darin konkretisiert und die die bisher geltenden Aufbewahrungspflichten erweitert wurden. Neu hinzugekommen sind präzisere Vorgaben zur maschinellen Auswertbarkeit von Daten, insbesondere für E-Rechnungen und Hybridbelege. Wenn sie den digitalen Ordnungsvorschriften entsprechen, können steuerlich relevante Daten zukünftig lückenlos und automatisiert geprüft werden.
Die 2. Änderung der GoBD, die ab dem 14. Juli 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Anpassungen mit sich:
Die GoBD-Veränderungen verlangen eine genauere Regulierung zur elektronischen Aufbewahrung und der Konvertierung von Hybridformaten. Papierbelege, die digitalisiert wurden, müssen gemäß den neuen Vorgaben konvertiert und korrekt archiviert werden, sodass sie später vollständig maschinell überprüfbar sind.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, den Zugang zu steuerlich relevanten Daten so zu gestalten, dass die Finanzbehörden jederzeit auf diese zugreifen können. Das betrifft insbesondere die Prüfung von E-Rechnungen und den Zugriff auf archivierte Belege. Die GoBD-Änderung präzisiert, dass der mittelbare Zugriff auf die Daten ermöglicht werden muss.
Um den neuen Anforderungen der GoBD gerecht zu werden und steuerrechtliche Prüfungsrisiken zu vermeiden, sollten Sie bei Bedarf gezielte Anpassungen an ihren Prozessen vornehmen. Im Folgenden finden Sie ein paar konkrete Handlungsschritte, die Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der GoBD-Vorgaben unterstützen: