In Deutschland gelten die GoB bzw. GoBD, in den USA die US-GAAP – wozu ist dieser IFRS Standard dann notwendig? Um es vorwegzunehmen: Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU sind verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 und wurde in Deutschland durch § 315e HGB umgesetzt.
Damit wird sichergestellt, dass die Jahresabschlüsse einheitlich erstellt und entsprechend aussagekräftig sind. Der Sinn liegt auf der Hand: Interessierte hätten sonst größte Mühe, aus den Abschlüssen die gesuchten Informationen herauszufinden und zu vergleichen þ genau darauf haben es die Regeln abgesehen.
Das Kürzel IFRS steht für International Financial Reporting Standards, die als Weiterentwicklung und teils Ersatz für die einstigen International Accounting Standards (IAS) die international anerkannten Standards und Rechnungslegungsgrundsätze darstellen. Konzeptionell orientieren sich die IFRS nicht grundsätzlich aber in Teilen an den US-GAAP, also den in den USA geltenden Standards zur Rechnungslegung, insbesondere im Rahmen früherer Harmonisierungsbemühungen zwischen IASB und FASB. Das gemeinsame Ziel der Standards: Von Unternehmen erstellte Abschlüsse sollen in erster Linie fundierte und vor allem vergleichbare Informationen zu deren Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage liefern.
Zuständig für die Herausgabe der IFRS ist heute das International Accounting Standards Board (IASB). Die IFRS wurden ab 2001 eingeführt und ersetzen schrittweise die IAS, für die die Vorgängerorganisation International Accounting Standards Committee (IASC) verantwortlich war. Um Verwirrungen zu vermeiden wurden die Standards während einer Übergangsphase zum Teil als IAS/IFRS bezeichnet.
Ähnlich den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sollen die Regelungen dazu dienen, verschiedene Adressaten, wie zum Beispiel Investoren, Anteilseigner oder Gläubiger, mit umfassenden Informationen zur finanziellen Situation eines Unternehmens zu versorgen. Doch die IFRS stellen keineswegs ein geschlossenes Regelwerk dar, sondern setzen sich im Wesentlichen aus einem Rahmenkonzept, konkreten Standards und ergänzenden Interpretationen zusammen. Bereits seit Januar 2005 müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU diese Regeln bei der Erstellung ihrer Konzernabschlüsse befolgen (gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 i. V. m. § 315e HGB).
Die IFRS Standards umfassen drei grundlegende Teile:
Gegenstand dieses Teils sind die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung, die jedoch nicht als unmittelbar verbindlich gelten. Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Zielsetzung, aber auch zur qualitativen Ausarbeitung und Gestaltung von Konzernabschlüssen. Zudem enthält das Framework Definitionen zentraler Begriffe und Kriterien zur Ansatz- und Bewertungssystematik einzelner Posten.
Im zweiten Teil werden einzelne Punkte des Jahresabschlusses behandelt, wie beispielsweise dessen Darstellung und formale Gliederung.
Ein vollständiger IFRS-Abschluss sollte folgende Bestandteile umfassen:
Die in den IFRS und IAS niedergelegten Regeln bestehen aus aktuell 17 IFRS-Standards und mehreren weiterhin gültigen IAS-Standards. Einige ältere Standards wurden aufgehoben, andere durch neue ersetzt oder befinden sich in Überarbeitung. Eine aktuelle Übersicht liefert die Webseite der IFRS Foundation.
Diese Ergänzungen stellen die offizielle Auslegung der definierten IFRS Standards dar und sollen eventuelle Unklarheiten ausräumen. Herausgeber ist das IFRS Interpretations Committee (IFRIC), früher SIC.
Die in den beschriebenen Standards zusammengefassten Regeln zur Rechnungslegung sind ausgesprochen wichtig: Sie gewährleisten nämlich eine internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmen, was nicht nur für Banken und Investoren entscheidend ist, sondern auch für die Anteilseigner und vor allem Gläubiger. Aus diesem Grund müssen Unternehmen, die ihre Aktivitäten über die eigenen Landesgrenzen hinaus ausdehnen, ihre Abschlusserstellung häufig an den IFRS ausrichten – sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Konzernrichtlinien oder Investorenanforderungen.
Dieser Anspruch wirkt sich naturgemäß auf die Auswahl einer geeigneten Software für die Buchhaltung und Rechnungslegung aus: Diese sollte bei internationalen Geschäften eben nicht nur den deutschen Regeln genügen, sondern das Unternehmen auch in der Erstellung IFRS-konformer Abschlüsse optimal für den internationalen Markt aufstellen.