SCHUTZ VOR HAFTUNGSRISIKEN DURCH GOBD-KONFORMES IKS
Mit eGECKO IKS werden sämtliche geforderten Grundsätze im Rechnungswesen abgedeckt – als Anwender sorgen Sie so für steuerkonforme Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Im Januar 2015 verabschiedete das Bundesministerium für Finanzen die GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Durch die fortschreitende Digitalisierung von Daten und Prozessen wird auch die automatische Kontrolle – Dateneingabe, - verarbeitung, -ausgabe – zu einem bedeutenden Thema für Unternehmen. Ein Internes Kontrollsystem übernimmt Ihre bislang manuellen Prüfungen und erfüllt die Funktion einer papierlosen Kontrolldokumentation.
„Die Existenz eines internen Kontrollsystems stellt sicher, dass das Unternehmen seine Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge vollständig, systematisch und rechnerisch korrekt erfasst. Das schafft Vertrauen in die Unternehmensführung – auch bei externen Prüfern.“
Michael Friemel | Vorstandsvorsitzender | CSS AG
Das IKS Grundmodul stellt Ihnen bereits eine Vielzahl an relevanten Prüfroutinen zur Verfügung, die zusätzlich um Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen erweitert werden können. Durch die enge Kooperation und einen regelmäßigen Austausch mit den Finanzbehörden, basiert eGECKO IKS stets auf aktuellen Rechtsgrundlagen und wird permanent um relevante Prüfroutinen erweitert. Damit ist eine erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege sichergestellt. Auch die Protokollierung von Zugriffs- und Zugangskontrollen wird – stets unter Berücksichtigung von Plausibilitätsprüfungen – gewährleistet.
Neben Standardprüfungen entwickeln wir spezifische Prüfroutinen - speziell für Ihre Anforderungen.
Es werden alle aktiven und bebuchbaren Sachkonten vermerkt, die auf OP-Führung "ja" eingestellt sind.
Es werden Fibu-Belege vermerkt, aus deren Änderungsprotokoll im Prüfungszeitraum eine Löschung, oder ein Entkontieren erkennbar ist.
Es wird geprüft, ob Personenkonten aus EG-Ländern eine UStId besitzen. Wenn ja wird geprüft, ob im Prüfzeitraum Prüfprotokolle zu UStId vorliegen.
Es werden alle nicht aktiven oder bebuchbaren Sachkonten vermerkt, die einen Kontosaldo haben.
Es werden Steuerbucheinträge im Prüfungszeitraum mit Steuerart "Vorsteuer" und EG-Kennzeichen "Inland/Drittland" selektiert, deren gebuchte Steuer in Hauswährung über einem Limit liegt, oder die auf ein Personenkonto mit einer ausländischen Adresse gebucht wurden.
Es werden Fibu-Belege vermerkt, die noch nicht kontiert wurden und deren Belegdaten 30 Tage oder mehr in der Vergangenheit liegen; die 10 Tage oder mehr nach dem Belegdatum erfasst wurden; die mehr als ein Monat nach dem Belegdatum gebucht wurden.
Die Prüfung listet Personenkonten, die einen Geschäftspartner mit Einstellung "juristischePerson=nein" und einer Adresse im EU-Ausland (nicht "DE") besitzen.
Die Prüfung untersucht die im Prüfzeitraum gebuchten Rechnungen/ Gutschriften der Personenkonten hinsichtlich betraglicher Extremwerte.
Die Prüfung untersucht Rechnungen und Gutschriften der Kreditoren im Prüfzeitraum hinsichtlich einer abweichenden Sortierfolge zwischen Belegnummer und Belegdatum.
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Gerne unterstütze und berate ich Sie bei der Umstellung auf eGECKO – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Bitte nennen Sie mir einfach Ihr Anliegen.