Steuerliche Neuregelungen im Visier: CSS bietet digitale Kurzseminare 2021

Neue Veranstaltungsreihe informiert über aktuelle steuerliche Änderungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen

Die CSS AG hat eine neue Veranstaltungsreihe etabliert, die in maximal zweistündigen Online-Einheiten die wichtigsten und jüngsten steuerlichen Änderungen zusammenfasst und einprägsam vermittelt. Die Kurzseminare werden mehrmals im Jahr angeboten, sobald wichtige Steueranpassungen anstehen.

Künzell, 15. Februar 2021 – Die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen des Jahres kurz, knapp und einprägsam präsentiert – dies erwartet interessierte Teilnehmer auf den kostengünstigen digitalen CSS Kurzseminaren 2021. Denn es zeichnet sich bereits heute ab, dass auf die Unternehmen zahlreiche Urteile, Anweisungen und Rechtssprechungen der Finanzbehörden zukommen. Auf den virtuellen Veranstaltungen informiert deshalb Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern, Bonn, in maximal 1,5 bis 2-stündigen Vorträgen aus erster Hand über die neuesten Steueranpassungen und gibt den Teilnehmern konkrete Handlungsempfehlungen für ihr Unternehmen.

Start der neu etablierten CSS Veranstaltungsreihe ist das digitale Kurzseminar Umsatzsteuer am 17. Februar. Hier informiert Steuerexperte Lindgens am Vormittag über Reihengeschäfte und Konsignationslager, vermittelt die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Beispiele zur EU-weiten Neuregelung durch die „Quick-Fixes“ seit Januar 2020. Am Nachmittag geht es dann im Kurzseminar Ertragssteuern um Firmenwagen und Elektromobilität. Geklärt werden beispielsweise Fragen zur ertrags- und umsatzsteuerlichen Behandlung, zum Leasing, zur privaten Mitbenutzung, den Zuzahlungen oder den Richtlinien zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs.

In weiteren Kurzseminaren, die auch terminlich mit den bekannten CSS Thementagen harmonieren, beleuchtet Bernhard Lindgens beispielsweise am 23. März und am 21. April die Änderungen im Insolvenzrecht, erörtert die aktuelle Rechtslage und die Fallstricke bei der Umsatzsteuer – von den Anforderungen an die Rechnungsstellung bis hin zu Zweifelsfragen bei Gutschriften. Denn in Corona-Zeiten drohen diese Themen oft schneller als gedacht. Auch wenn das eigene Unternehmen nicht selber in Insolvenz geraten ist, sondern ggf. Kunden, Lieferanten oder Partner: Die Finanzabteilung sollte nicht nur alle relevanten Infos rund um Fristen, Pflichten oder über eine Sanierung vor der Insolvenz kennen, sondern auch darüber informiert sein, was im Falle einer Insolvenz umsatzsteuerrechtlich relevant ist.

Anmeldungen zu den jeweiligen Online-Events sowie detaillierte Agenden unter https://www.css.de/veranstaltungen.